So einfach geht’s…
Alle, die bei uns Mitglied werden wollen, können sich hier gerne die aktuelle Beitrittserklärung als PDF über den unten stehenden Link herunterladen. Die Erklärung enthält zudem die „Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen“.
Nach dem Download einfach das Dokument ausfüllen (möglichst digital), den Antrag unterschreiben und anschließend per Mail an mitgliederverwaltung@tsv-lamme.de oder per Post an folgende Adresse senden: TSV Lamme, Beekswiese 49a, 38116 Braunschweig
Bitte auf Seite 1 nicht die E-Mail-Adresse vergessen – das hilft uns schneller wichtige Informationen an alle unsere Mitglieder zu senden! Auch Altmitglieder können uns gerne noch nachträglich Ihre E-Mail-Daten zuschicken!
Die Beitrittserklärung ist digital ausfüllbar!
Monatliche Mitgliedsbeiträge (Stand: 01.01.2026)
| Beitragsarten | im Monat | im Quartal |
|---|---|---|
| Kinder/Jugendliche bis einschl. 17 Jahre | 11,50 Euro | 34,50 Euro |
| Volljährige Schüler, Studenten (mit Nachweis) | 11,50 Euro | 34,50 Euro |
| Erwachsene | 17,00 Euro | 51,00 Euro |
| Eltern&Kind-Turnen (Bedingungen: siehe unten) | 17,00 Euro | 51,00 Euro |
| Familienbeitrag (häusliche Gemeinschaft) | 36,00 Euro | 108,00 Euro |
| Passive Mitglieder | 8,00 Euro | 24,00 Euro |
| Spartenbeitrag Fußball | 3,00 Euro | 9,00 Euro |
| Ehrenmitglieder | Beitragsfrei | Beitragsfrei |
Der Beitragseinzug erfolgt ausschließlich quartalsweise zur Mitte des jeweiligen Quartals.
Weitere Erläuterungen zum Mitgliedsbeitrag
Beitragsermäßigung
Der ermäßigte Beitrag für volljährige Schüler*innen und Studierenden gilt nur mit entsprechendem Nachweis. Der Beitrag für volljährige Schüler*innen, Studierende wird nur berücksichtigt, wenn ein entsprechender Nachweis (Immatrikulationsbescheinigung oder Schülerausweis) vorliegt. Die fristgerechte Nachweiserbringung vor Ablauf der Gültigkeit obliegt dem Mitglied. Nach Nachweiserbringung wird der reduzierte Beitrag zum darauffolgenden, quartalsweisen Beitragseinzug berücksichtigt.
Zum Eltern&Kind-Beitrag:
Kind und Eltern sind – bis das Kind 5 Jahre ist – gemeinsam Vereinsmitglieder. Danach wird das Kind automatisch als Jugendlicher geführt. Die Eltern verlieren dann automatisch ihre Mitgliedschaft und müssen diese ggf. für sich selbst neu beantragen. Der Eltern&Kind-Beitrag berechtigt die Eltern nicht zur Teilnahme an anderen Sportangeboten des TSV.
Zum Spartenbeitrag Fußball:
- Der Spartenbeitrag Fußball wird den Mitgliedern der Fußballabteilung zugeordnet. Der Beitrag wird allen den Mitgliedern zugeordnet, die diese spezifischen Leistungen und die Nutzung der Sparte in Anspruch nehmen (Spiel- und Trainingsbetrieb).
- Im Falle einer Familienmitgliedschaft fällt der Spartenbeitrag pro aktivem Spieler in dieser Sparte an.
Passive Mitgliedschaft
Die passive Mitgliedschaft schließt die Teilnahme am aktiven Sportbetrieb (Spiel- und Trainingsbetrieb) der Sparte Fußball aus. Passive Mitglieder sind daher nicht verpflichtet, den Spartenbeitrag Fußball zu entrichten.
Beitragspflicht
- Die Beitragspflicht (einschließlich des Spartenbeitrags Fußball) besteht unverändert bis zum wirksamen Ende der Mitgliedschaft. Bei einem Austritt endet die Mitgliedschaft erst nach Einhaltung der satzungsgemäßen Kündigungsfrist zum Monatsende.
- Eine nachträgliche Erstattung bereits gezahlter Mitgliedsbeiträge (einschließlich des Spartenbeitrags Fußball) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die sportlichen Angebote (Training, Wettkampfbetrieb) bis zum Kündigungsdatum vom Mitglied nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen werden.
